Stellungnahme der Bundessprecher

Geschätzte Parteimitglieder und Förderer, liebe Freunde,

wieder einmal versucht der politische Gegner, uns aus dem demokratischen Spektrum auszugrenzen, diesmal gar mit der perfiden Instrumentalisierung eines mutmaßlichen Mordes.

Ohne ein Ende der Ermittlungen abzuwarten, haben zahlreiche Politiker der Kartellparteien diesen Einzelfall der verabscheuungswürdigen mutmaßlichen Mordtat an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke umgehend instrumentalisiert und zur Diskreditierung der Opposition missbraucht. Journalisten, die vor jeden RAF-Täter beharrlich das Attribut „mutmaßlich“ setzten, wussten plötzlich sofort, dass der Verhaftete auf jeden Fall der Mörder wäre und welche Motive ihn trieben. Vor allem wissen Sie anscheinend ganz genau, wer die Hintermänner eines – noch gar nicht vollständig aufgeklärten – Mordes sein sollen.

Eine völlig neue Qualität der Bedrohung wurde sogleich herbeibeschworen. Politiker wie Peter Tauber und Horst Seehofer sprachen gar davon, von ihnen als solche erkannten Demokratiefeinden, natürlich nur „rechten“ – von linkem oder islamistischem Extremismus ist keine Rede, gerade als gäbe es ihn nicht -, die Grundrechte  aberkennen zu wollen.

Herr Tauber und nach ihm Minister Seehofer beriefen sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes, dem zufolge die Freiheit der Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aberkannt werden können, wenn die betreffende Person diese Grundrechte zum Kampfe gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung missbraucht. Sie lassen dabei bewusst völlig offen, was dieses Ansinnen mit dem vorliegenden Fall zu tun haben soll.
Natürlich werden sie das nicht schaffen, und das wissen sie auch. Denn es gibt nur eine einzige Instanz, die über einen Grundrechtsentzug befinden kann. Das ist nicht der Bundesinnenminister, sondern das Bundesverfassungsgericht. Noch nie haben die Karlsruher Richter diesen Grundgesetzartikel angewendet. Es ist aus gutem Grund außerhalb von Diktaturen unüblich, das Äußern von Meinungen als Anstiftung zu Verbrechen zu werten und von willigen Juristen aburteilen zu lassen.

Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung gehören offline wie online verfolgt“, erklärte der Bundesinnenminister. „Worte können das Vorfeld für Hetze, Hetze das Vorfeld für Taten sein“. Für ihn bestehe ein Zusammenhang „zwischen der Sprache und solchen Exzessen der Gewalt“. Ob das auch für seine eigenen Äußerungen gilt?
Beim politischen Aschermittwoch 2011 in Passau sagte Horst Seehofer, die Berliner Koalition werde sich „bis zur letzten Patrone“ gegen „eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme“ wehren. Worte können das Vorfeld für Hetze, Hetze für Taten sein?

Inzwischen wird vielstimmig gefordert, überhaupt jede Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung als Hass und Hetze zu werten. Hat nach der Ermordung Karsten Rohwedders 1991 jemand gefordert, die Kritik an der Treuhand einzustellen? War nach der Ermordung von Alfred Herrhausen 1989 (linke) Bankenkritik tabuisiert gewesen?

Als eine direkte Folge der Asyl- und Einwanderungspolitik benötigt inzwischen jeder bekannte Islamkritiker in Deutschland Personenschutz. Aber wer diese Politik kritisiert, wer für die Freiheit der Meinungsäußerung eintritt, der „hetzt“ vorgeblich. Sie nennen die Freiheit „Hetze“. Wir trennen Hetze und Freiheit. Wir verurteilen tatsächliche Hetze, ganz gleich aus welcher Richtung kommend, und wir lassen uns die Freiheit nicht nehmen. Und vor allem verurteilen wir jede Form von Gewalt.

Zur Hetze gehört auch, wie der Lieblingskolumnist von Rot-Grün, Heribert Prantl, in der „Süddeutschen Zeitung“ schreibt, dass „ungeheuer gemeine und bösartige Sätze“ gegen den erschossenen CDU-Politiker im Netz standen. Soweit das zutrifft, ist das schlimm und richtet sich gegen die, die derlei tun. Wir möchten zugleich daran erinnern, dass gegen den Grünen-Politiker Joseph Fischer, den viele „Joschka“ nennen, nie ein Verfahren zur Grundrechtseinschränkung angestrengt wurde, obwohl er 1978 die Ermordung von Hanns Martin Schleyer, Siegfried Buback und Jürgen Ponto durch die RAF mit den Worten kommentierte: „Bei den drei hohen Herren mag mir keine rechte Trauer aufkommen, das sage ich ganz offen.“ Der Formulierer eines solch gemeinen und bösartigen Satzes wurde später in unserem Land bekanntlich Vizekanzler und Außenminister.

Genug der Beispiele. Nicht nur bei der Verurteilung von Gewalt haben wir eine klare Haltung, sondern auch zur Hintermänner- und Wegbereiter-Theorie. Diese Theorie ist schon in vielerlei Gestalt aufgetaucht, aber niemals zufriedenstellend verifiziert worden. Ist Marx verantwortlich für die Verbrechen Stalins? Haben die Vordenker der Neuen Linken die RAF mitgeschaffen? Und jene der Neuen Rechten den NSU? Sind Linke und Grüne verantwortlich für die Straftaten der Antifa?

Unsere Antwort lautet: Für Taten sind immer die Täter verantwortlich. Es gibt natürlich wirkliche Hintermänner in Gestalt von Geldgebern, Helfern, Spurenverwischern. Aber die Behauptung, jemand habe mit seinen Worten eine Tat ausgelöst, ist immer spekulativ, also zutiefst unseriös. Aber man kann eine fabelhafte politische Propaganda damit treiben und den politischen Konkurrenten skrupellos verunglimpfen.

Jüngstes Beispiel für dieses perfide Vorgehen ist der hessische CDU-Abgeordnete Michael Brand, der in einem Brief an alle Unionsabgeordneten unter anderem ausführte: “Wir müssen die Dinge endlich beim Namen nennen. Der rechtsextremistische Terror hat ein Umfeld von Sympathisanten, und die kommen zu einem großen Teil aus der AfD. Alle wissen das, und kaum jemand redet darüber.” (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/nicht-laenger-feige-abtauchen-umgang-mit-rechtsterror-cdu-politiker-will-union-wachruetteln/24490630.html)

Die große Allparteien-Koalition instrumentalisiert einen Mord, tut also etwas, das sie ansonsten regelmäßig uns vorwirft. Aus ihren Reihen kommt der Ruf, die Bürgerrechte einzuschränken. Unter dem Vorwand, die Illiberalität zu bekämpfen, wollen sie das Land mit einem zutiefst illiberalen Klima überziehen. Sie werden damit nicht durchkommen.

Es grüßen Sie
Ihre Bundessprecher

Alexander Gauland und Jörg Meuthen

Alexander Gauland

Jörg Meuthen

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Kommentare von Herrn Hampel und Herrn Kestner:

( Mitglieder des Deutschen Bundestages )

Politische Morde, Aufrufe zu Hass und zur Gewaltanwendung werden von der AfD nicht nur deswegen grundsätzlich abgelehnt, weil unsere Partei selbst vielfältig davon betroffen ist, auch bei Delikten wie Tötungsversuchen an AfD-Parteimitgliedern und AfD-Mandatstägern. Die AfD-Position ist klar: Wir stehen ohne Wenn und Aber zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und plädieren ausschließlich für friedliche Formen der politischen Auseinandersetzung. Das schließt allerdings scharfe und zugespitzte Kritik einer Oppositionspartei an fehlerhaftem Regierungshandeln nicht aus. Wenn jetzt der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber angesichts zunehmender Gewalt-Kriminalität den Entzug von Grundrechten nicht nur bei politischen Extremisten fordert und damit die Anwendung des Artikel 18 des Grundgesetzes ins Spiel bringt, zeugt das nur von irrationalen Panik-Reaktionen seitens der Altparteien. Tauber verkennt den Kern der von ihm und seinen Koalitionspartnern herbei geführten Spaltung im Land und dessen Folgen völlig. Noch immer verdrängt er offenbar die ursächlichen Gründe der ganzen Entwicklung!“ Das erklärten Paul Hampel, außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Jens Kestner, AfD-Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, heute in Berlin.

Gemäß Verfahren Art. 18 GG würde kein Mord verhindert!“

Der Tauber-Vorschlag ist pure Wichtigtuerei, alarmistischer Mitte-Populismus sozusagen. Denn die Aberkennung von Grundrechten gemäß Art. 18 des Grundgesetzes wäre ein völlig untaugliches Instrument, um z.B. den verbrecherischen Mordanschlag auf Walter Lübcke, sollte er sich so zugetragen haben wie derzeit gemutmaßt wird, zu verhindern. Der Verdächtigte ist ja überhaupt nicht dadurch in Erscheinung getreten, dass er nachhaltig z.B. vom Grundrecht der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hätte. Vielmehr ist er gerade deshalb der Beobachtung durch staatliche Behörden entglitten, weil er sich ziemlich ruhig verhalten hat. Fazit: Ein gescheiterter CDU-Generalsekretär blamiert sich erneut mit untauglichen Vorschlägen in einer sehr ernsten Angelegenheit!

Ein durchsichtiger Versuch legale Opposition mundtot zu machen“

Der völlig sachfremde Vorschlag von Tauber zielt weniger auf die tatsächliche Verhinderung oder Einschränkung von Hass, Mord und Gewaltverbrechen. Er ist vielmehr ein höchst durchsichtiger Versuch, die legale Opposition von rechts mit ihren legitimen Forderungen nach Kurskorrekturen von kritikwürdigem Regierungshandeln durch eine einschüchternde Drohkulisse mundtot zu machen. Ständig von der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag darauf hingewiesen zu werden, dass unter einer CDU-Kanzlerin Verfassungsbruch in Permanenz begangen wird, hat nicht nur beim linken Herz-Jesu-Flügel der Union anhaltendes Unbehagen ausgelöst. Die berechtigten Anklagen der AfD möchte man nicht mehr hören. Interessant ist auch die bezeichnende Tatsache, dass ein Vorschlag zum Entzug der Grundrechte gemäß Artikel 18 GG noch niemals im Zusammenhang mit dem Linksterrorismus oder dem aktuellen islamistischen Terror gemacht worden ist. Warum wohl?

Zweierlei Maß beim Vorwurf ‚Verfassungsbruch’ der Regierung?“

Worum geht es also im Kern? Dazu ein Hinweis auf die aktuelle Ausgabe der „Jungen Freiheit“ mit einem brisanten Interview des ehemaligen Verteidigungsministers im Kabinett Kohl, Professor Rupert Scholz. Der antwortete auf die Frage, ob das Grundgesetz von Bundestag und Regierung Merkel seit Jahren durch die Förderung von illegaler Masseneinwanderung gebrochen werde, mit einem unmissverständlichen JA. Damit nicht genug. Es handele sich dabei nicht nur um ‚einen Verfassungsbruch’, so Scholz, sondern er sei ‚der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben’ (O-Ton Scholz). Sollen derartige Stellungnahmen in Zukunft, kämen sie von der AfD und anderen ‚rechten’ Gruppierungen in Deutschland, mit Entzug der Grundrechte gemäß Artikel 18 GG geahndet werden? Die Frage sei hier gestellt.“

   

Paul Hampel                                               Jens Kestner

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