Die Volljährigkeit beginnt mit 18 Jahren

Folgender Leserbrief erreichte die Redaktion

Seit dem 1. Januar 1975 wurde in Deutschland die Volljährigkeit mit dem 18ten Lebensjahr eingeführt. Mit dieser Entscheidung wurde den 18 jährigen die volle Geschäftsfähigkeit und die Freiheit der Erwachsenen zu Teil.
Mittlerweile gibt es den begleiteten Führerschein mit 17, und in einigen Bundesländer sogar das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ab 16.
Bei all diesen ganzen Reformen und Änderungen der Altersgrenze stellt sich mir die Frage.
„Warum wurde das Strafrecht nicht angepasst?“
Wenn jemand mit 18 z.B. alleine ein Fahrzeug lenken darf, mit seiner Stimme eine Regierung wählt, rechtswirksame Verträge schließt, warum wird dann bei Straftaten oftmals davon ausgegangen, das es sich um eine Jugendverfehlung handelt, und Jugendstrafrecht wird angewandt.
Ich denke, das hier ein Umdenken stattfinden sollte, denn wer in allen anderen Fällen als mündiger, volljähriger Bürger behandelt werden möchte, sollte auch in den negativen Fällen als Erwachsener behandelt werden. Volljährigkeit und Verantwortung für das eigene handeln sollten aneinander gekoppelt sein. Wer ein Hause kaufen kann, oder mit 200kmh über die Autobahn fahren darf, muss auch reif genug sein, um zu erkennen, das man sich kein fremdes Eigentum aneignet oder beschädigt, oder andere mit gefährlichen Gegenständen verletzt oder gar tötet. Es bedarf beim Wahlrecht ja auch keiner besonderen Prüfung, ob man sich evtl. doch noch nicht seinem Alter entsprechenden verhält.

Manfred  Grosardt

Namentlich gekennzeichnete Beiträge werden von den Autoren selbst verantwortet
und geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.

 

2 Kommentare

  •  Nö Ich kann nicht wählen aus dem Ausland, viel zu komplizierter Vorgang, und nach 25 Jahren wird das Wahlrecht für Auslandsdeutsche komplett ungültig. Ich muss mich ins letzte Wählerverzeichnis neu eintragen per schriftlichem Antrag und darum bitten mir das an eine Postbox zuzusenden dann muss ich das in der D. Botschaft beglaubigen lassen und alles per Luftpost rechtzeitig 3 Monate vor der Wahl versenden von Email haben die noch nie was gehört diese Behördenaffen. Ein Amio oder whatever geht zu Botschaft und wälht einfach. Also zähle ich mich nicht zum Wahlvieh. 

  • Zum Kommentar: Das ist nicht richtig—Sie können durchaus aus dem Ausland wählen, es ist nur möglicherweise richtig kompliziert, aber nicht unmöglich….was es mit dem Artikel zu tun hat, weiss ich nicht. Dem Autoren des Artikels , Herrn Grosardt, gebe ich uneingeschränkt recht …man sollte unbedingt das Strafrecht anpassen. Es gilt wieder zu lernen und zu erleben, daß man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und Verantwortlichkeiten hat. Auch die Diskussion über die Methoden der Minderjährigkeit von Flüchtlingen finde ich einfach zu lösen: Wer nicht nachweisen kann, daß er minderjährig ist oder dies nicht unzweifelhaft per Augenschein offenkundig ist, der gilt eben automatisch als Erwachsener. Wieso liegt die Beweislast auf uns anstatt auf denen, die zu uns kommen? Und natürlich zahlen wir auch noch die dafür entstehenden Kosten!

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