Stellungnahme

Heute erreichte uns folgende Stellungnahme von Herrn Dr. Tyge Claussen.                 ( Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion im Kreistag )

Er bezieht sich auf einen Artikel in der Goslarschen Zeitung  ” Furchtbar und schlimm “

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Furchtbar und schlimm – In der Kreistagsdebatte um ein Integrationskonzept bildet sich eine Front gegen die AfD“

In dem Artikel der GZ vom 3.7. wird nicht deutlich genug, dass die Kreisverwaltung die Flüchtlinge, Asylbewerber, Migranten und andere ausländische Neuzugezogene in die ländliche Gesellschaft des Landkreises Goslar integrieren möchte. Dies soll unter Beibehaltung der umstrittenen Willkommenskultur intensiviert werden. Dazu hat die Kreisverwaltung „Leitlinien für ein Integrations- und Teilhabekonzept“ ausarbeiten und vom Kreistag am 1.7.2019 absegnen lassen. Von den 7 im Kreistag vertretenen Fraktionen der SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke und der Bürgerliste hat nur unsere AfD-Fraktion gegen diese Leitlinien gestimmt.

Der GZ-Artikel nimmt zwar in der Zeitung einen großen Platz ein, ist aber zu klein, um für alle Hinweise und Forderungen den Raum zu bieten, mit denen ich in meiner Rede zugunsten einer neutralen und unideologischen Richtlinie „Leitlinien für den Umgang mit ausländischen Schutzsuchenden“ geworben habe. Daher noch Folgendes, und das geht nicht:

Die Neuzugezogenen sollen nach den Leitlinien des Integrations- und Teilhabekonzeptes nur gefördert, von ihnen aber nichts abverlangt werden. Das steht nicht im Einklang mit dem „Grundsatz des Förderns und Forderns“. Auch werden die Grenzen der Integrationsfähigkeit von Neuzugezogenen völlig ignoriert. Angenommen, wie will z. B. die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung einen muslimischen Ehemann im Alter von 45 Jahren, der mit vier 12 jährigen Mädchen verheiratet ist, integrieren? Aber offensichtlich sieht die Kreisverwaltung darin kein Problem; denn für sie gilt: „Integration ist immer eine wechselseitige Annäherung von Menschen, die lange im Landkreis leben, und Neuzugezogenen“. Und unsere Gesellschaft möge „Vielfalt“, „Diversität“ und „Interkulturalität“ abbilden. Eine Anpassung an unsere deutsche Leitkultur findet keine Erwähnung. Sollen auch straffällig gewordene Flüchtlinge integriert werden? Aber dazu findet sich in den Leitlinien nur Folgerndes: „Alle Menschen im Landkreis Goslar werden regelmäßig über die positiven Effekte von Migration und Integration informiert“ (mehr nicht). Unter dem Leitsatz „Alle Menschen haben eine politische Stimme im Landkreis Goslar“ möchte sich offenbar die Kreisverwaltung dafür einsetzen, dass sich auch die ausländischen Neuzugezogenen „in Form von Gremien oder Ausschüssen zusammenschließen können“. Über die Pflicht ausländischer Flüchtlinge, in ihre befriedeten Heimatländer zurückzukehren, wo sie für den Wiederaufbau dringend gebraucht werden, findet sich in den Leitlinien der Kreisverwaltung nichts.

 

Hier meine vollständige Rede im Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrte Abgeordnete,

Flüchtlinge in unserem Land zu schützen und menschenwürdig zu versorgen, ist unumstritten.

Daraus folgt aber nicht, sie alle integrieren zu müssen.

Davon gehen jedoch die Verfasser der hier vorgelegten „Leitlinien für ein Integrations- und Teilhabekonzept“ offenkundig aus (s. Vorlage XII/680/1).

Wichtig ist hier der Aspekt, dass nach Ansicht renommierter Staatsrechtler die Merkelsche Asyl- und Grenzöffnungspolitik rechtswidrig war und ist.

Z.B. wirft diesbezüglich Prof. Rupert Scholz (CDU) in einem Artikel der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ vom 20. Juni dieses Jahres der Regierung andauernden Verfassungsbruch vor.

Folglich ist hier der Fokus nicht auf Integration, sondern auf Rückführung von Flüchtlingen zu legen. Das vorgelegte Konzept träge sonst dazu bei, diesbezügliches Unrecht zum Recht zu erheben.

Außerdem, unsere kreisangehörige Ausländerbehörde hat nicht nur Wohltaten zu verteilen, sondern ist auch eine Abschiebebehörde!

Es versteht sich daher von selbst, die vorliegenden Leitlinien gänzlich zu verwerfen

oder ganz neutral und unideologisch in „Leitlinien für den Umgang mit ausländischen Schutzsuchenden“ umzubenennen und inhaltlich entsprechend neu auszurichten.

Im Falle der Überarbeitung oder Neuabfassung ist auf Folgendes konkret zu achten:

  • Keine Alimentierung von Flüchtlingen ohne Gegenleistung! Wer ohne Sprachkurs, Arbeit oder Ausbildung ist, ist zu verpflichten, kommunale, gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
  • Klare Kommunikation deutscher Werte und einer deutschen Leitkultur! Sie ist aus christlichen und jüdischen Wurzeln jahrhundertelang entstanden. Eine Anpassung an deutsche Lebensverhältnisse sorgt für Frieden in unserer Gesellschaft und ist daher einzufordern.
  • Eine klare Kommunikation, dass Asyl eine zeitlich befristete Aufnahme im Gastland Deutschland bedeutet, die dann endet, wenn eine Rückkehr in das Heimatland möglich ist. In ihren Heimatländern werden die Flüchtlinge für den Wiederaufbau dringend gebraucht, nicht hier.
  • Unterstützung von Forderungen von Frauenrechtsorganisationen! (z.B. Kopftuchverbot und Verbote von Polygamie, Minderjährigen-Ehe, Zwangsheirat, Züchtigung, Genitalverstümmelung etc.) sowie Stärkung der Rechte von weiblichen Geflüchteten.
  • Die Verfasser der vorliegenden Integrationsleitlinien haben sich vom Leitbild einer wie auch immer gearteten Multikulti- und Vielfalts-Gesellschaft unkritisch leiten lassen. Aber dieses gesellschaftliche Leitbild ist nicht nur nebulös und vage, sondern letztlich auch deutschfeindlich. Es darf nicht sein, dass die Entwicklung der deutschen Gesellschaft, sich selbst überlassen bzw. von Schlepper- und Schleuserbanden bestimmt wird.

Diese und weitere zu berücksichtigenden Forderungen finden sich unter dem Stichwort „Initiative an der Basis“

Es handelt sich um eine neue Initiative eines bundesweiten Bündnisses von Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingspolitik.

An dieser Stelle sei an die Auftaktveranstaltung zum Beratungs- und Begleitungsprozess im Landkreis Goslar am 13. März 2018“ erinnert.

In derem Ergebnisprotokoll ist die Forderung festgeschrieben, das Konzept im Kreistag zu diskutieren und zu begleiten (s. Vorlage-Nr. XII/421 aus Mai 2018 nebst Anlagen).

Im Übrigen, das Integrationskonzept muss auch die verunsicherte Bevölkerung einbeziehen, so lautet eine weitere Forderung im genannten Ergebnis-Protokoll, die noch zu berücksichtigen ist.

Den hier vorliegenden Leitlinien ist wegen der schwerwiegenden Mängel nicht zuzustimmen!

Vielen Dank.

 

 

2 Kommentare

  • In der sehr sachlichen und vernünftigen Rede von Dr. Claussen ist absolut nichts enthalten, was die allgemeine Schnappatmung der anderen Fraktionen rechtfertigen könnte.
    Völlig überzogene Reaktionen, reine Show, Hauptsache gegen die AfD austeilen, schließlich ist ja die Presse anwesend!

  • Der Hinweis von Dr. Claussen, daß in ein Integrationskonzept auch die Bevölkerung einbezogen werden muss, ist ein eklatant wichtiger Punkt- Voraussetzungen für eine gelungene Integration wäre in erster Linie einmal, daß die zu Integrierenden integriert werden wollen und die “schon länger hier Lebenden ” dies ebenfalls wünschen.
    Diese wichtigen Aspekte wurden und werden in all den Theorien unserer Politiker und deren Verwaltungsorganen nicht nennenswert berücksichtigt. Man kann nicht solche Entscheidungen über die Köpfe der Bürger eines Landes hinweg von oben beschließen und unter Zwang durchsetzen, ob jemand dies nun mitträgt oder nicht.
    Daher ist meines Erachtens die Integration en gros zum Scheitern verurteilt …auch wenn inzwischen vieles nur noch hinter vorgehaltener Hand kommuniziert wird aus Angst , der “Nazikeule”anheim zu fallen…Gedanken sind immer noch frei!

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