Stellungs­nahme

Der AfD Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Tyge Claussen, nimmt Stellung zu einem Beitrag in der Goslarschen Zeitung. Der Bericht erschien am 26. Januar “Politik muss über Berufung entscheiden” Autor Herr Oliver Stade.

 Die GZ hat in ihrer Veröffentlichung wieder mal wesentliche Teile unserer Pressemitteilung weggekürzt. Wir von der AfD erscheinen darin ausschließlich als arbeitgeberfreundliche Wirtschaftspartei, sozusagen als zweite FDP. Das war’s. Dieses – im Übrigen von der GZ ohne inhaltliche Substanz vergebene – Etikett wollen wir uns nicht anhängen lassen. Unserer Pressemitteilung   lässt sich nämlich entnehmen, dass wir von der AfD sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Steuerzahler beachten. Abgesehen davon wird in der GZ verschwiegen, dass die AfD-Fraktion die einzige von den insgesamt 7 im Kreistag vertretenen Fraktionen (nämlich SPD, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE, BL, AFD) von vornherein die Zustimmung zur Klage des Landkreises gegen den Asklepios-Konzern verweigert haben. 
Schreiben (Pressemitteilung) an dem Chefredakteur der Goslarschen Zeitung.
Sehr geehrter Herr Kleine,
sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion der GZ,
ich bitte folgende Pressemitteilung* zu veröffentlichen:
Der Landkreis Goslar hat am 22.1.2021 in seiner Klage gegen die Asklepios-Kliniken ein niederschmetterndes Gerichts-Urteil erhalten. Gestritten wurde um die Frage, ob die Kliniken, die der Landkreis vor Jahren an den Asklepioskonzern verkauft hatte, die öffentliche Gesundheitsversorgung gemäß den Bestimmungen des damaligen Kaufvertrages erfüllt oder nicht. Der Landkreis behauptete nein, vergebens. Die wiederholte Kritik an der Personalführung der Kliniken, insbesondere des Pflegepersonals, die übrigens auch die AfD teilt, war nicht Gegenstand des Rechtsstreits.
Die nun vom Landrat angekündigte Prüfung der Urteilsbegründung (s. unten die Nachricht von Thomas Brych) könnte zu der dem Kreistag empfohlenen Entscheidung führen, der Landkreis möge gegen das Gerichtsurteil Berufung einlegen. 
Hiermit wird schon jetzt angekündigt, dass die AfD-Kreistagsfraktion eine solche Beschlussempfehlung des Landrates ablehnen wird. Begründung: Die AfD-Kreistagsfraktion bleibt bei ihrer Auffassung, dass mit einem Berufungsverfahren vor der nächsten Gerichtsinstanz der unprofessionelle und rufschädigende Umgang mit einem sehr wichtigen Arbeitgeber im Kreisgebiet fortgesetzt werden würde. Davon hätte letztlich auch das Klinikpersonal keinen Vorteil. Aus gleichem Grund hatte die AfD-Kreistagsfraktion vor rund einem Jahr als einzige von insgesamt 7 im Kreistag vertretenen Fraktionen den Klagebeschluss nicht mitgetragen. Zweitens kosten die Klageverfahren mit der superteuren Anwaltskanzlei mehrere Millionen. Das halten wir von der AfD-Kreistagsfraktion für eine gigantische Geldverschwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tyge Claussen (Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion)
* Diese Pressemitteilung wurde nicht veröffentlicht

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