Stellungnahme

Am 5. Februar 2019 berichtet die Goslarsche Zeitung über die Kreistagssitzung:

Weg frei für Klage gegen Asklepios

Daraus ein Auszug: Die anderen Fraktionen bescheinigten der AfD ” Ahnungslosigkeit ……”

Hierzu bittet der Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Tyge Claussen, die Redaktion, um die Veröffentlichung des Änderungsantrages.

 

Änderungsantrag gemäß § 11 der Geschäftsordnung

Die AfD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Änderung

der Tagesordnung der Kreistagssitzung am 4.2.2019:

1.) „Der von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Tagesordnungspunkt „Weitere Vorgehensweise im Verfahren betreffend die Asklepios Harzkliniken GmbH“,

wird aus der Tagesordnung gestrichen.

2.) Für ihn wird die Kreisverwaltung eigens eine nichtöffentliche Sondersitzung des Kreistages anberaumen.

3.) In dieser Sondersitzung wird beiden Parteien, also sowohl der Kreisverwaltung als auch der Asklepios Harzkliniken GmbH, jeweils zusammen mit ihren Rechtsanwälten, die Gelegenheit gegeben, den Kreistagsmitgliedern ihre gegensätzlichen Rechtsauffassungen und ihre konkreten Vorwürfe vorzutragen und zur Diskussion und Beratung zu stellen.“

Begründung:

Erstens:

Bisher hat nur unsere Kreisverwaltung ihre Rechtsauffassung vorgetragen. Aber, die Abgeordnete brauchen ein neutrales, ausgewogenes Meinungsbild in diesem bedeutenden Streitverfahren. Daher ist es unerlässlich, dass sich die Abgeordneten auch die Rechtsauffassung der Gegenseite anhören. Und dafür soll die hier beantragte Sondersitzung dienen. Dass der Rechtsanwalt unserer Kreisverwaltung erneut eingeladen und angehört werden sollte, liegt daran, dass seine Rede und Antworten in der Kreistagssitzung am 28.1.2019 über den im Focus stehenden Erhalt der Klinik in Clausthal-Zellerfeld nur vage waren. Welche konkreten Sachverhalte wirft denn die Kreisverwaltung der Asklepios-GmbH überhaupt vor? Warum plötzlich die Eile nach 16 Jahren Kaufvertrag?Diese Fragen sind offen geblieben!

Zweitens:

Unsere Kreisverwaltung hat diesmal die Zeit und die Gelegenheit für die politische Beratung in den Gremien sehr knapp festgelegt. Das passt nicht zu ihrer risikoreichen Klage-Absicht, für die sie von den Abgeordneten rund 1,3 Mio. EURO bewilligt bekommen möchte.

Diesbezügliche Verwaltungsvorlage Nr. XII/616 hat sie auf den 28.1.2019 datiert. Und sie hat sie erst am selben Tag, den 28.1.2019 in der Kreisausschuss-Sitzung – und zwar nur dort einem kleinen Kreis von Abgeordneten – zur Beratung und sogleich auch zur Abstimmung ausgehändigt. Die meisten Abgeordneten werden erst in der heutigen Kreistagssitzung über die Verwaltungsvorlage informiert! Eine vorherige Beratung in der Fraktion war dadurch nicht möglich. Zumindest die AfD-Fraktion fühlt sich dadurch überrumpelt. Die Kreisverwaltung hat die Beratung in der Fraktion noch zu ermöglichen!

Drittens:

Abschließend sei an das Kommunalverfassungsgesetz erinnert:

Danach ist der Kreistag eine unabhängige, gewählte Volksvertretung. Insoweit sind Kreistagsabgeordnete keine Erfüllungsgehilfen der Kreisverwaltung! Die Abgeordneten können und sollten sich daher souverän dafür einsetzen, dass unsere Kreisverwaltung ihren mit Asklepios erbittert geführten und rufschädigenden Dauerstreit endlich in professioneller Streitkultur zum Ende bringt!

Denn unsere Region kann es sich nicht leisten, dass zwischen unserer Kreisverwaltung und Asklepios ein auf Dauer zerrüttetes Verhältnis entsteht.

gez. Dr. Tyge Claussen

(Fraktionsvorsitzender)

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