Pressemitteilung

    

Armin-Paulus Hampel, Außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion / Jens Kestner, Mitglied des Verteidigungsausschusses:

Positionierung von der Leyens zu Bundeswehrkampfeinsätzen in Syrien – Von der Leyen begeht Verfassungsbruch

 

Die deutsche Verteidigungsministerin lässt derzeit in ihrem Hause prüfen, ob und in welchem Maße sich die Bundeswehr ggf. an Luftschlägen des Westens gegen die Assad-Regierung beteiligen könnte, falls diese in den Kämpfen um Idlib chemische Kampfstoffe einsetzen sollte.

 

Armin-Paulus Hampel, Außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Jens Kestner, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sind entsetzt über die Leichtfertigkeit, mit der die Verteidigungsministerin kriegerische Einsätze der Bundeswehr ohne völkerrechtliche Legitimation ins Auge fasst.

 

So und nicht anders sind die Einlassungen der Bundeskanzlerin sowie ihrer Verteidigungsministerin zu verstehen. Beide reden mit einem möglichen Giftgasangriff durch das Assad-Regime auf die letzte Terroris-tenhochburg in Syrien den Einsatz förmlich herbei. Die ‚smoking gun‘ lässt grüßen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte schon nach dem letzten Luftschlag mehrerer westlicher Mächte gegen Syrien am 14.04.2018 festgestellt, dass dieser Einsatz völkerrechtswidrig gewesen war. Derzeit fasst man einen erneuten Militärschlag nach gleichem Muster ins Auge. Deutschland will dieses Mal dabei mitwirken.

 

Das Grundgesetz ist eindeutig und sagt in Artikel 87a Absatz 2: ‚Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt‘. Mit Blick auf Auslandseinsätze sind Artikel 24 bis 26 maßgeblich. Die dort genannten ‚Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit‘ bestehen aus der NATO und den Vereinten Nationen. Für beide gilt die Charta der UN. „Merkel und von der Leyen bereiten Verfassungsbruch vor“, so der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Armin-Paulus Hampel. „Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und hat in Syrien nichts zu suchen.“ Das Mitglied im Verteidigungsausschuss, Jens Kestner, MdB, ergänzt: „Die Vereinten Nationen handeln durch ihren Sicherheitsrat. Dieser hat weder im April 2018 noch jetzt in dieser Angelegenheit einen Beschluss gefasst, der einen Militärschlag rechtfertigen würde. Ein Einsatz der Bundeswehr zu einem Luftschlag gegen die Assad-Regierung wäre also ein Bruch des Völkerrechts und unseres Grundgesetzes.“

 

Darüber hinaus sollte es die Bundesregierung vermeiden, aus falsch verstandener Solidarität auf Gewaltanwendung zu setzen. Das ist nicht nur unrechtmäßig, sondern auch unklug. Es steht ja noch nicht einmal fest, von welcher Seite möglicherweise Chemiewaffen eingesetzt werden könnten. Die Assad-Regierung dürfte hieran gar kein Interesse haben, weil sie nur unnötige Risiken eingehen würde, ohne selbst einen messbaren Nutzen hieraus zu ziehen. Die einzigen, für die ein Chemiewaffeneinsatz wünschenswert wäre, sind die islamistischen Rebellen, die militärisch mit dem Rücken an der Wand stehen und auf das rettende Eingreifen des Westens zu ihren Gunsten hoffen.

 

Wer in Deutschland Straftaten begeht, würde bei einem funktionierenden Rechtsstaat auch nicht willkürlich bombardiert, sondern vor ein ordentliches Gericht gestellt werden. Auch im internationalen Recht gibt es hierzu Gerichtshöfe.

https://www.facebook.com/ArminPaulHampelAfD/videos/1814439941942924/

 

 

 

 

1 Kommentar

  • Frau v.d.L. ist eine Fehlbesetzung und die BW-Soldaten sollten dafür sorgen, daß sie abgesetzt wird. Gender, Sexualunterricht, Kindergärten, Schwule und Lesben zu fördern, das alles gehört nicht zu den Aufgaben einer Verteidigungsministerin, die sich lächerlich macht, kein Vertrauen genießt und mit ihrer linken CDU-Politik jetzt auch noch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, ihr Sohn, MA bei McKinsey wird auch schon zittern, denn Frau v.d.L. hat in Millionenhöhe Beraterverträge mit dieser Fa. abgeschlossen, hier wird man noch genauer schauen müssen, inwieweit ihr Sohn davon profitiert hat.

    Wenn ich mich bewerbe in einer Firma, dann muß ich meine Qualifikation nachweisen, das gilt nicht für Minister, was ich sehr bedaure. Für jedes Ministeramt muß die Anforderung der Regierung doch sein, qualifiziertes Personal zu benennen, das Ministeramt muß mit sehr gutem Beispiel vorangehen. Dann würden sich auch diese milliardenschweren Beraterverträge und Gutachten erledigen, eine Ärztin, die keinen Tag bei der Bundeswehr gedient hat und dann das höchste Amt bekleidet ist doch ein Witz.

    Die AFD bringt ja Gott sei Dank neuen Schwung in diese verkrusteten Systeme und überzeugt durch hervorrangende und vorbildliche Oppositionsarbeit und hoffentlich auch nach der nächsten BT-Wahl auch in der Regierung, dann habe ich wieder Hoffnung.

    Lieber Gruß

    Svenja

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