Leserbrief

„Nein, Sie dürfen Ihre Mutter nicht besuchen!“ Dies war die Antwort der Asklepios-Klinik in Goslar, als meine Freundin Ihre todkranke Mutter noch einmal besuchen wollte. Die Ärzte hatten die Mutter mittlerweile aufgegeben und nur noch palliativ versorgt. Laut der niedersächsischen Allgemeinverfügung des Gesundheitswesens vom 23.03.2020 war in Punkt 3 Absatz i) ausdrücklich Sterbebegleitung erlaubt. Trotzdem war ein Besuch in den letzten Lebensminuten wegen der Corona-Krise  nicht möglich. Kaum war die Mutter verstorben, kam der Anruf, dass sich die Familie jetzt von Ihrer Mutter verabschieden könnte.

 

Kein Mundschutz, keine Personenkontrolle, noch nicht einmal eine Desinfektion war vorgesehen, als die Familie das Krankenhaus betrat. Jetzt durfte das Zimmer betreten werden, wo die Mutter eine Stunde vorher verstorben war.

 

Die Notwendigkeit dieser Unmenschlichkeit soll mir erstmal jemand erklären!

Martin Röver

 

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