Katalonien

Das Kalkül der katalanischen Separatisten vor dem Hintergrund der „Flüchtlingskrise“

Während des Höhepunkts der katalanischen Bemühungen um einen unabhängigen Staat wurde den Befürwortern mehrfach vorgehalten, dass Ihr Anliegen aus zwei Gründen nicht zu verwirklichen sei.

Erstens verbiete der § 155 der spanischen Verfassung eine Abspaltung einer Region.

Zweitens sei ein unabhängiger Staat „Katalonien“ ohne EU-Mitgliedschaft nicht lebensfähig.
Zur Aufnahme in die EU sei aber ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedstaaten erforderlich, dem Spanien nicht zustimmen werde. Also sei das Ganze aussichtslos.
Darauf erwiderten Vertreter der Unabhängigkeitsbewegung, dass, wenn so viele Menschen
( über 2 Millionen ) ihr Recht einforderten, die Politik auch Lösungswege jenseits der bestehenden Gesetze finden müsse und könnte.
Darauf haben sie gehofft und hingearbeitet. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen.

Gibt es da eine Parallele zur „Flüchtlingskrise“?
Auch hier haben sehr viele Menschen etwas gefordert ( die Einreise nach Deutschland und den Flüchtlingsstatus ) und Frau Merkel hat Lösungswege jenseits der bestehenden Gesetze und Verträge gefunden.
Hat sie vorher die europäischen Partner um Zustimmung gebeten? Nein. Keinen.
Sie hat nicht mal den Deutschen Bundestag darüber beraten und abstimmen lassen.
Sie hat nur Herrn Seehofer (CSU) angerufen. Der ging leider nicht ans Telefon, weil es schon spät war.
Und sie hat Herrn Gabriel (SPD), in seiner Eigenschaft als Vizekanzler telefonisch um Zustimmung gebeten, worauf dieser antwortete, ja, für die damals aktuell 10 000 bis 15 000 aus Ungarn nach Deutschland reisen wollenden „Flüchtlinge“ könne man mal eine Ausnahme machen.
Mehr hat er nicht gesagt.
Wir alle wissen, wie es weiter gegangen ist.

Politiker können also Lösungswege jenseits der bestehenden Gesetze finden, wenn sie nur wollen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang nun auch die Position der EU zum Ansinnen des abgesetzten katalanischen Präsidenten Puigdemont, in Belgien Asyl gewährt zu bekommen.
Die EU argumentiert, das sei unmöglich.
In allen EU-Staaten bestehen gleiche Rechtsstandards.
Alle EU-Staaten erkennen sich gegenseitig als „Sichere Herkunftsstaaten“ an.
Deshalb könne es aus einem EU-Staat keinen denkbaren Fluchtgrund geben, der in einem anderen EU-Staat zur Gewährung von Asyl führen könne.

Vorbehaltlich der Einschränkung, dass natürlich Asyl aufgrund persönlicher politischer Verfolgung sich geringfügig unterscheidet von Flucht aufgrund von Krieg und Bürgerkrieg, so muss man sich doch fragen, wie diese Argumentation der EU bei den 1,5 Millionen „Flüchtlingen“ angewendet wurde.
Flucht vom EU-Land Griechenland ins EU-Land Kroatien? Unmöglich.
Flucht von Kroatien nach Ungarn? Unmöglich.
Von Ungarn nach Österreich? Von Österreich nach Deutschland? Alles unmöglich.

Unter dem Strich muss man sagen:
Was 1,5 Millionen „Flüchtlingen“ erlaubt wurde, darf Herr Puigdemont noch lange nicht.

Glaubwürdigkeit sieht anders aus.

C. C. Goslar

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