Internet, Fluch oder Segen

Internet im Rahmen der Flüchtlingsproblematik „Fluch oder Segen“

Dieser Leserbrief erreichte die Redaktion.

Das Internet ist aus unserem Leben nicht wegzudenken. Ob es ein „Fluch oder Segen“ ist, möge jeder oder jede selbst entscheiden.
Mit der uns eigenen Arroganz bezeichnen wir Länder als Entwicklungsländer. Aus meiner siebenjährigen Ostafrikaerfahrung heraus darf ich ihnen sagen:
„Es stimmt nur bedingt!“
Uganda zum Beispiel hat ein besseres Internetnetz als Deutschland. Viele Einheimische verfügen über 2-3 Handys, die selbstverständlich über eine entsprechende Internetanbindung verfügen.
In der globalen Welt gilt: Was ich erfahren will, erfahre ich!
Selbstverständlich ist dieses auch für Krisengebiete, wie Syrien, dem Irak oder Afghanistan, gültig.
Unter dem Eindruck einer Sitzung der Regionalversammlung Hannover schreibe ich diesen Text.
Es ging um den (natürlich) von der AfD eingebrachten Antrag über die Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen.
Die Szenen, die sich in der Regionalversammlung abspielten, waren für mich schwer erträglich.
Als Nazis oder braune Brut wurden die AfD Leute bezeichnet. Mandatsträger der Altparteien verließen die Sitzung.
Diese Ignoranz und Verachtung rügt weder Bundespräsident noch der Vorsitzende der Regionalversammlung.
Sachargumente: Nicht erwünscht!
Braucht das Gehirn tatsächlich so viel Sauerstoff, um zu verstehen, um was es wirklich geht?
Wer glaubt der AfD gehe es bei der Altersfestellung nur um Straftaten liegt falsch.
Zunächst einmal muß die Frage erlaubt sein: „Warum fliehen Jugendliche ohne Eltern?“
Bestens informiert durch das Netz weiß man, wenn man sich nun z.B. statt 17 Jahre für 14 ausgibt, hat man 4 Jahre Zeit die Eltern nachzuholen.
Die Frage, was dass für Eltern sind, die ihre Kinder unbegleitet auf die Reise schicken, damit sie nachkommen können möchte ich gar nicht stellen.
Wer außer der AfD stellt solche Fragen oder Anträge? Ist es nicht die Pflicht unserer Volksvertreter genau dieses sachlich zu diskudieren?
Vielleicht noch etwas zu den Kosten. Lt. Welt Artikel vom 11.02.2018 betragen diese pro unbegleitetem Flüchtling 50.000 € pro Jahr.
Rechnen wir hoch kommen wir auf 225.000.000 € pro Jahr, denn Zahlen aus 2015 weisen 45.000 unbegleitete Flüchtlinge aus.
Warum keine neueren Zahlen ist ebenfalls seltsam.
Die Damen und Herren der Altparteien ignorieren und diffamieren weiter!
Hier noch einmal zum Nachlesen (entnommen aus Wikipedia)
Nach § 36 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz steht, jedenfalls bei gleichzeitiger oder in zeitlichem
Zusammenhang stehender Antragstellung, beiden Eltern eines unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlings bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kind volljährig wird, ein Nachzugsrecht zu, wenn das Kind ein eigenstädiges Aufenthaltsrecht hat und ein solches eigenständiges Aufenthaltsrecht bei den Eltern fehlt.
Der Umfang der hierauf beruhenden Zuwanderung war in der Vergangenheit
sehr gering: Am 30. Juni 2015 besaßen in Deutschland nur 504 Personen eine
Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer solchen Familienzusammenführung. Zum November 2015 gab es 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die potentiell ein Recht auf Familiennachzug haben.
(siehe hierzu auch: Familienzusammenführung).

Ralf Westhagemann

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