Grüne Auto-Hasserin

Bitte auf ……. weiterlesen klicken, vorher Inhalt laden:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von afdkompakt.de zu laden.

Inhalt laden

1 Kommentar

  • In dem Artikel wird genannt, dass das Land Niedersachsen Aktienanteile an VW hält.
    Wir haben es hier mit dem sogenannten”VW-Gesetz” zu tun. Einer Sonderform des deutschen Aktiengesetzes, was nach meiner Meinung die beste und ausgewogenste Eigentumsregelung für Großkonzerne überhaupt ist.
    Zur Erinnerung: Das allgemeine Aktiengesetz regelt, dass Aktionäre Stimmrechte im Verhältnis ihrer Aktien ausüben können.
    Das VW-Gesetz weicht davon ab und bestimmt, dass das Land Niedersachsen immer 21 % der VW-Aktien besitzt und damit immer 51 % der Stimmrechte ausübt. Das ist gut, weil damit eine feindliche Übernahme quasi ausgeschlossen wird und keinen Sinn mehr macht.
    Die 51 % Stimmrechte werden immer vom jeweiligen niedersächsischen Ministerpräsidenten ausgeübt, oder von seiner Vertreterin, in diesem Fall Frau Hamburg.
    Jahrzehntelang war diese Regelung ein Segen für alle Beteiligten und Teil des Erfolgsrezepts von VW. Jetzt muss man sehen, was dabei herauskommt, wenn diese Frau da mitbestimmt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert