Die AfD Fraktion hat am Dienstag, dem 08.06.2021 einen Antrag zur Ratssitzung eingereicht, mit der Zielsetzung die Gendersprache in der Verwaltung nicht einzusetzen.
Gleich zu Beginn der Sitzung, stellte Ratsfrau Lucksch (SPD), den Antrag auf nicht Befassung.
Die Verwaltung verwies auf die Rechtslage des NKVG, nach der jeder Antrag zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen werden muss.
Soviel zum Demokratieverständnis der SPD Fraktion im Rat der Stadt Goslar.
Dieser Vorfall war wieder exemplarisch dafür, wie die SPD am liebsten mit unseren Anträgen verfahren möchte. Das widerspricht eindeutig unseren Demokratieverständnis.
Antrag Nr. 2021/175
Stadt Goslar Goslar, 28.05.2021
Ratsfraktion AfD
Antrag öffentlich aus der Politik
Nr. 2021/175
Beratungsfolge – öffentlich – Sitzung am
Rat der Stadt Goslar 08.06.2021
Betreff: Antrag: Verzicht auf die Verwendung der sog. “Gendersprache” in der öffentlichen
Verwaltung, Ratsfraktion AfD vom 28.05.2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Goslar möge auf seiner nächsten Sitzung beschließen, der durch den Souverän
nicht legitimierten Einführung der sog. „Gendersprache“ in der öffentlichen Verwaltung
keinen Vorschub zu leisten und zur herkömmlichen Sprache und Grammatik zurückzukehren.
Begründung:
Aus dem Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache
von 1989 lässt sich keine Legitimation zur generellen Einführung einer Gendersprache
oder Schrift ableiten.
Dieses Gesetz schreibt lediglich die Nennung beider Geschlechter in Vordrucken des Landes
und seiner untergeordneten Körperschaften vor (s. §3). Der Beschluss des Landesministeriums
über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache
vom 9.7.1991 empfiehlt dieses den untergeordneten Körperschaften für Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, soweit dies sinnhaft ist (S.911, 6.2).
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208647269/Umfrage-Mehrheitder-
Deutschen-lehnt-Gendersternchen-ab.html
Die Sprache und Schrift eines jeden Volkes stellt ein zu schützendes Kulturgut dar und sollte
nicht für ideologische Experimente und Erziehungsmaßnahmen einer Minderheit missbraucht
werden.
Laut einer Umfrage von Infratest-Dimap spricht sich lediglich 1/3 der Befragten für diese Verunstaltung
der deutschen Sprache aus. Das Hauptargument der Befürworter, durch die Sprache
eine Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu müssen, findet nicht einmal bei der Mehrheit
der Frauen in diesem Land Zustimmung.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion den Verzicht auf die sog. „Gendersprache“, wie z.B. das
„Gendersternchen“, in jeglicher Form in der Verwaltung der Stadt Goslar.
gez. Dirk Straten
Fraktionsvorsitzender der AfD
Hier zwei Links zum Thema:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/gender_mainstreaming/gender-mainstreaming-13497.html
https://www.rechtschreibrat.com/
Ups! Versammlung verwechselt!
Ratsfrau Luksch (SPD) hat mit Ihrem Antrag auf nicht Befassung bezüglich der Argumente gegen eine Benutzungspflicht der Gendersprache offenbar die Versammlungsart verwechselt.
Mitglieder aller Parteien, die schon einmal einen größeren Parteitag besucht, oder verfolgt haben, kennen diesen Antrag auf nicht Befassung. Er wird vor allem zum Ende von Parteitagen gestellt, wenn absehbar ist, dass die Zeit nicht ausreicht, um alle Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Dann muss eben die TO gekürzt werden.
Das Parteiengesetz erlaubt diese Vorgehensweise bei Parteitagen.
Anders ist das bei öffentlichen Gremien, wie dem Kreistag. Hier gilt das NKVG, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunalverfassungsgesetz/niedersaechsisches-kommunalverfassungsgesetz-nkomvg-93407.html
Das NKVG sieht die Möglichkeit der nicht Befassung explizit gerade nicht vor. Grund ist, dass der Gesetzgeber hier der jeweiligen politischen Opposition die Möglichkeit einräumt, mit Ihren Anträgen, oder Anfragen Gehör zu finden. Die Mehrheiten könnten ja auch nach der nächsten Wahl andersherum sein.
Es ist also eine Frage der Gerechtigkeit, der Machtbegrenzung und der politischen Rechenschaftspflicht der jeweils regierenden Mehrheit gegenüber der Opposition.
Das alles scheint aber nicht mehr gewollt zu sein.
Die Masche scheint immer dieselbe zu sein:
Ein paar Wenige propagieren eine radikale Veränderung. Die Medien verstärken sie so sehr, dass der Eindruck entsteht, es seien sehr viele. Wer anderer Meinung ist, dem wird nicht mit Argumenten, oder Abstimmungsergebnissen begegnet, sondern mit Diffamierung, Ausgrenzung und Schimpfwörtern.
Und dann heißt es, die Veränderung sei doch inzwischen Selbstverständlichkeit, und wer das nicht akzeptiert, sei vergangenheitsorientiert. Siehe GZ 15.6.2021 R. Luksch (SPD)
Frau Merkel nennt das „alternativlos“.
Griechenlandrettung/ Eurorettung auf Kosten der deutschen Steuerzahler >>> alternativlos!
Migrationskrise, 2 1/2 Jahre: „Es gibt keine Obergrenze!“ >>>>> alternativlos!
Gender Mainstreaming, Gendersprache, >>> alternativlos!
Das ist ein Irrtum!
In einem Land mit 82 Millionen denkenden Bürgern gibt es immer Alternativen.
Viele dieser Bürger haben sich in der Alternative für Deutschland zusammengeschlossen und propagieren:
Deutschland, aber normal!
treffend formuliert, eine luksch scheint weiter vom Rechts-Staat entfernt wie der Kongo von seiner 1. Mondlande – Mission, qualifiziert sie das für ihre Ämter ?